VSZ Verband Schweizerischer Zylinderschleifwerke
Eingeschränkte Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen
Gewährleistungsfristen
Für Konsumenten wie Unternehmen 1 Jahr nach Ablieferung (OR Art. 210, «bei weitgehender Wiederverwendung von Gebrauchtteilen»)
Punkte welche in der vorliegenden Gewährleistungsbestimmungen abgedeckt sind und für welche Gewähr geboten wird
Ausschlüsse von der Gewährleistungspflicht, Faktoren welche deren erlöschen bewirken:
Beanstandungen Behebung von Mängeln
Es bestehen keine weiteren Garantien oder Gewährleistungspflichten, Insbesondere ausgeschlossen sind:
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CH-5734 Reinach
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